+43 (0) 2742 72055       borg.stpoelten@noeschule.at     instagram weiß brg.borg_stpoelten

BORG Geburtstag

Heute, am 13. Oktober 2026, jährt sich zum 150. Mal die Eröffnung unseres Hauses und damit der offizielle Beginn der Lehrtätigkeit in diesem Gebäude. Allein schon seit der Umwandlung der damaligen Lehrerbildungsanstalt in ein Oberstufenrealgymnasium im Jahr 1967 wurde eine im Laufe der Jahrzehnte immer umfangreicher werdende Anzahl von Schülerinnen und Schülern von einer Vielzahl von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet und betreut. Dir. HR Mag. Hans Angerer, als ehemaliger Schüler, Seminarist, Erzieher, Lehrer, Administrator und schließlich Direktor unserem Haus verbunden wie kaum ein anderer, hat die Namen aller Personen zusammengetragen, die hier als Lehrkräfte gewirkt haben: Lehrkräfte »

BORG LOGO transparentReihungskriterien für die Aufnahme in die Oberstufe


Für eine Aufnahme in die 5. Klasse (9. Schulstufe) sind folgende Kriterien in angegebener Reihenfolge von Bedeutung:

1. Eignung
2. Geschwister in der Schule
3. Wohnortnähe: kürzerer oder weniger gefährlicher Weg zur gewünschten Schule als zu anderen Schulen


Ad 1

1. Aufnahme in die 5. Klasse des Oberstufenrealgymnasiums (mit Instrumentalmusik, Musikatelier, Tontechnik und Sounddesign; mit künstlerisch-gestalterischem Schwerpunkt):
→ Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik der Schulnachricht der 4. Klasse (8. Schulstufe)
→ Wurde die 4. Klasse (8. Schulstufe) bereits absolviert, werden die Noten des Jahreszeugnisses der 4. Klasse herangezogen.

2. Aufnahme in die 5. KIasse des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
→ Beratungsgespräch in der Direktion - bitte um Terminvereinbarung telefonisch im Sekretariat.

3. Aufnahme in die 5. Klasse Realgymnasium mit naturwissenschaftlichem Labor und Informatik:
→ Noten aus Deutsch, Englisch und Mathematik der Schulnachricht der 4. Klasse (8. Schulstufe)
→ Stärkere Wertung der Mathematiknote
→ Wurde die 4. Klasse (8. Schulstufe) bereits absolviert, werden die Noten des Jahreszeugnisses der 4. Klasse herangezogen.

Auch die positive Absolvierung einer allfälligen Aufnahmsprüfung (z.B. bei Statutschulen) ist Voraussetzung für eine Schulplatzzusage.

Drucken